BVfK-Wochenendticker 4. November 2017  

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

 *** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Werbung, Werbung, Werbung - 98% der Händler ohne Internetstrategie

 

Bewerbung um den Gebrauchtwagen Award 2018

 

Freikarten und Veranstaltungshinweis

Retro Classics Cologne 24. - 26.11.2017

 

Hyundai-Neuwagengarantie faktisch für alle – die "Zauberformel" heißt „CPP“!

 

Hyundai-Meeting Ende November in Bonn

 

Santander optimiert Antragsstrecke
für Einkaufsfinanzierungen

 

Essen Motor Show vom 2. bis 10. Dezember

 

Neuer Player: VW startet GW-Plattform HeyCar

 

BVfK-Digital: Sicherheitshinweise für WLAN-Netze  

 

Neues aus der Rechtsabteilung: EuGH gegen die Praxis mancher Finanzbehörden

 

Einladung zur Mitgliederversammlung am 25.11.2017

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

 „…Wer sich nur einen Funken mit Marketing auskennt, der weiß, dass man einem early mover, wie es autoscout24 und mobile.de sind, nicht so leicht Marktanteile abnimmt. Und schon gar nicht ohne massive und prägnante Werbung, Werbung, Werbung… Wir von 5W-50.de sehen, dass gut 98% der Händler als erstes schon mal überhaupt keine Strategie, kein Konzept und dann im Ergebnis keine vernünftige Smartphone Website, also eine responsive Website haben und das bei einer Smartphone Nutzung in Deutschland in 2018 bei 50-60%!! Warum immer auf eine Lösung hoffen, anstatt das Schicksal und somit die Zukunft endlich mal in die Hand zu nehmen. Bilden Sie sich endlich weiter, stellen Sie Experten im Online Marketing ein und gehen Sie einen Schritt in die Zukunft, anstatt in der Vergangenheit zu suchen..."

Soweit der auszugsweise Kommentar von Olaf Dicker bei Kfz-Betrieb-online zur Kfz-Plattform-Neugründung HeyCar. Natürlich will Herr Dicker Werbung für seine Produkte von 5W-50.de machen, doch das schmälert die Richtigkeit seiner Aussagen nicht.

Auch der BVfK will Werbung für das Bewusstsein für die digitale Zukunft machen und möchte auch hierzu Herrn Dicker zitieren: "...Wir wünschen allen Händlern viel Erfolg, die nicht aus Ihrer Bequemzone heraus kommen..."

Ja, es gilt wachzurütteln, aufzuklären und zu informieren. Wir haben dazu vor einem Jahr die Kampagne "Unabhängigkeitserklärung" ins Leben gerufen. Seitdem hat Marcel Manthey (Glückwunsch zum Nachwuchs!) in 31 Folgen über Möglichkeiten informiert, sich von den großen Börsen unabhängig zu machen. Wer sich das in Erinnerung rufen möchte, findet sämtliche Informationen ganz leicht im Newsletterarchiv unter https://www.bvfk.de/mein-bvfk/mitgliederbriefe/nwslttr/. Jetzt nur noch den Suchbegriff "Unabhängigkeitserklärung" eingeben und Sie werden feststellen: Da findet sich ganz Vieles von dem, wofür Ihr BVfK-Team jeden Tag arbeitet:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Bewerbung um den Gebrauchtwagen Award 2018

Gelingt es wieder einem BVfK-Mitglied (Bild links: HCC-International) das Siegertreppchen der begehrten Auszeichnung  zu erklimmen? Noch läuft die Bewerbungsphase um den Gebrauchtwagen Award 2018 auf Hochtouren. Bis 27. November 2017 haben Sie noch Zeit, Deutschlands bester Gebrauchtwagenhändler 2018 zu werden!

Die Bewerbung lohnt sich, denn man erhält einen kostenlosen Unternehmenscheck von einer neutralen, fachkundigen Jury. Sie nimmt die Prozesse der Bewerber unter die Lupe und liefert Optimierungsvorschläge. Außerdem kann man durch die Auszeichnung mit dem Award durch geschickte Marketingmaßnahmen neue Kunden gewinnen.
Nutzen Sie jetzt die vereinfachte Online-Bewerbung. => zum Bewerbungsformular
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.gebrauchtwagen-award.de.

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Veranstaltungshinweis: Präsentation der Oldtimer-Vertragsformulare auf der Retro Classics

Freitag, 24.11.2017 11:00 Uhr Retro Classics Cologne

BVfK und DEUVET präsentieren die gemeinsam entwickelten Spezial-Vertragsformulare für den rechtssicheren Oldtimer-An- und Verkauf. Gemeinsam mit Oldtimerexperten und spezialisierten Fachjuristen wurden individuelle Ausfertigungen für den Verbrauchkauf, den Unternehmerkauf und das Vermittlungsgeschäft entwickelt. Die Präsentation findet im Rahmen einer Podiumsdiskussion statt.

Teilnehmer: Dr. Götz Knoop, Spezialanwalt für Oldtimerrecht und DEUVET-Vizepräsident; Ansgar Klein, BVfK-Vorstand; Dipl. Ing Klaus Kukuk, Oldtimersachverständiger; Christian Plagemann, Geschäftsführer Classic Trader; Wolfgang Schreier, BVfK-Oldtimerbeauftragter mit 50 Jahren Oldtimerfachwissen u.v.a.m.

Ort: Gemeinschaftsstand des BVfK Halle 5.2 Stand A 60 www.bvfk.de  / www.deuvet.de

Für BVfK-Mitglieder sind 50 Freikarten reserviert. Interessenten bitte melden: w.vasen@bvfk.de (Windhundprinzip = Wer zuerst kommt, mahlt zuerst)   

Wer die letzten 2 freien Plätze auf dem BVfK-Gemeinschaftsstand ergattern möchte, erhält hier weitere Informationen: >>> Infos und Anmeldung zur RCC 2017  (Bitte erst einloggen!)

http://www.retro-classics-cologne.de/

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Hyundai-Neuwagengarantie faktisch für alle – die "Zauberformel" heißt „CPP“!

„… Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht los…“  heißt es in Goethes Zauberlehrling. Ähnlich scheint es derzeit der Hyundai-Führungsriege zu gehen, die gemerkt hat, dass ohne den von der Kundschaft so sehr geschätzten Freien Handel die Absätze in den Keller gehen.

Da Wunder etwas länger dauern, greift man zur Zauberformel „CPP“, dem „HYUNDAI Customer Protection Program“ – und übesetzt es für alle, die es auf Englisch nicht verstehen: „Kundenschutzprogramm“. In der Einleitung zur Broschüre heißt es dann:

Zitat Hyundai/CPP:  „…Das Customer Protection Program (,,CPP") wurde zum Schutz unserer Kunden entwickelt. Es greift in den Fällen, in denen ein unabhängiger Wiederverkäufer es unterlassen hat, den Käufer ausreichend und korrekt über den Geltungsbereich der HYUNDAI GARANTIE zu informieren. Das CPP hat das Ziel, den Kunden in obig genannten Fällen schadlos zu halten, indem die CPP GARANTIE auf Kulanzbasis gewährt wird. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass (i) das HYUNDAI FAHRZEUG berechtigt ist, am CPP teilzunehmen und (ii) der ENDKUNDE sich erfolgreich zum CPP angemeldet hat; beides gemäß den Bedingungen dieser Richtlinie…“

Anmerkung BVfK: Klingt gut – sollte man meinen, doch was dann auf 12 Seiten folgt, hat es in sich:

Zitat Hyundai/CPP: „…Der Fragebogen dient zur Bestätigung der Faktenlage und zur Identifizierung der Umstände, unter welchen der UNABHANGIGE WIEDERVERKAUFER die nicht korrekten und/oder unvollständigen Informationen zur HYUNDAI GARANTIE abgegeben hat…“

Zitat Hyundai/CPP: „… Abschließend hat der ENDKUNDE sämtliche Unterlagen auszuhändigen, die geeignet sind, die Herkunft des Hyundai Fahrzeuges festzustellen, insbesondere auch den mit dem UNABHÄNGIGEN WIEDERVERKAUFER geschlossenen Kaufvertrag…“

Anmerkung BVfK: Der Freie Händler wird generell als unkorrekt dargestellt. Es gilt, an sämtliche Informationen über die Beschaffungswege des freien Marktes zu gelangen. Dies ist insbesondere unter datenschutzrechtlichen Aspekten bedenklich. Der Kunde wird mehr oder weniger dazu genötigt, nicht nur garantierelevante Daten an Hyundai weiterzugeben. Hierzu zählt nicht nur die Identität des Vertragspartners, sondern auch die Offenlegung der Fahrzeugpreise, möglicherweise auch deren Kalkulation. Der Kunde wird nicht unterscheiden können, welche Informationen für seinen Händler u.U. schädlich sind. Insbesondere Informationen zur Preiskalkulation dürften schädlich sein, denn sie ermöglichen Hyundai/den Hyundai-Partnern, ihre Preise entsprechend anzupassen verschaffen somit auch einen Wettbewerbsvorteil. Die vorgesehene Einwilligungserklärung ist insofern problematisch, da sie sich nicht auf die Weitergabe von Daten Dritter bezieht.

Zitat Hyundai/CPP:  „… UNABHÄNGIGE WIEDERVERKÄUFER, welche nicht korrekt und/oder unvollständig über die HYUNDAI GARANTIE informieren, richten großen Schaden an. Daher bietet HYUNDAl zusätzlich zur Registrierung im CPP dem ENDKUNDEN die Möglichkeit, alle potenziellen Ansprüche, welche der ENDKUNDE basierend auf der nicht korrekten und/oder nicht vollständigen Information zur HYUNDAI GARANTIE durch den UNABHANGIGEN WIEDERVERKAUFER diesem gegenüber haben könnte, abzutreten…“

Anmerkung BVfK:  Pauschale und nicht fundierte Behauptung, die suggeriert, dem Kunden würde durch das Verhalten des Freien Händlers Schaden entstehen.

Zitat Hyundai/CPP:  „… Die CPP Garantie wird von HYUNDAI auf Kulanzbasis gewährt. Die Bedingungen und Konditionen der CPP Garantie entsprechen den Bedingungen der HYUNDAI GARANTIE, die in demjenigen Land gültig sind, in dem der ENDKUNDE das betreffende HYUNDAI FAHRZEUG erfolgreich im CPP registriert hat.

Anmerkung BVfK:  Aus CPP wird CPP Garantie!

Zitat Hyundai/CPP: „… Die HYUNDAI GARANTIE muss von der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie unterschieden werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Garantie umfasst alle Rechte, über welche der ENDKUNDE entsprechend dem anwendbaren Recht gegenüber dem Verkäufer des gekauften HYUNDAI FAHRZEUGS verfügt, falls sich das HYUNDAI FAHRZEUG als fehlerhaft oder defekt herausstellen sollte…“

Anmerkung BVfK: Eine solche „gesetzlich vorgeschriebene Garantie“ gibt es nicht! Damit vergleicht Hyundai die eigene Garantie mit einem gesetzlich tatsächlich nicht existenten Recht und suggeriert somit eine Mehrleistung unter Darstellung falscher Voraussetzungen. . So wird ein Missverständnis erzeugt, um Kunden Freier Händler gegen ihre Verkäufer aufzuhetzen und zur Abgabe einer Abtretungserklärung zu motivieren.

Zusammengefasst: Hyundai spricht mit CPP nicht seine, sondern die Kunden Freier Händler an. Diese sollen mit einer Mischung aus Zuckerbrot, Unwahrheiten und Stimmungsmache (man muss die Kunden vor den Machenschaften freier Händler schützen) zurück ins eigene Vertriebssystem geholt werden. Das Ergebnis: Die Kunden sind verwirrt und kehren den Freien Händlern und besonders der Marke Hyundai generell den Rücken zu. Die Zulassungszahlen bestätigen dies ( „… Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht los…“ ).

Empfehlung der BVfK-Rechtsabteilung: Im Falle einer Garantie- / Gewährleistungssituation sollten Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht vorschnell abgelehnt werden sollten, da hierdurch Schadensersatzansprüche ausgelöst werden können. 

rechtsabteilung@bvfk.de

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Hyundai-Meeting Ende November in Bonn

Der BVfK organisiert für alle von Hyundai-Problemen betroffenen Händler noch in diesem Monat ein Meeting in Bonn, um die aktuelle Situation und Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. 

Die Themen sind u.a.

- Verhalten im CCP- / Garantiefall.

-  Kaufbegleitende BVfK-Kundeninformation zum Verhalten im Garantiefall und insbesondere dem Angebot des Freien Händlers, den Kunden bei der Garantieinanspruchnahme zu unterstützen.

- Muss der freie Händler haften, wenn der Hersteller die Garantie verweigert?

- Alternative Garantielösungen.

 - Verjährungssituation, wenn Hyundai die Garantie nach Ablauf der Gewährleistungsfrist verweigert?

 - Garantie bei Tageszulassungen, die von einem Vertragshändler an einen freien Händler verkauft werden.

-  Maßnahmen gegen Äußerungen von Hyundai und seinen Vertragshändlern, dass Hyundai-Neuwagen von Freien Händlern generell über keine Herstellergarantie mehr verfügen würden.

- Stand der Dinge zum Dialog und den rechtlichen Auseinandersetzungen mit Hyundai.

Alle Teilnehmer des Meetings erhalten im Vorfeld umfangreiche Informationen.

Interessenten zur Terminabstimmung bitte melden: vorstand@bvfk.de

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Santander optimiert Antragsstrecke
für Einkaufsfinanzierungen

• Die neue „Kosyfa Einkaufsfinanzierung“ steht den Händlern ab sofort in ihrer Händler-Management-Software zur Verfügung
• Deutliche Zeitersparnis für die Anwender bei der Antragseingabe

Mit der neuen „Kosyfa Einkaufsfinanzierung“ wird die Antragsstrecke für die Händler-Partner der Santander Consumer Bank stark vereinfacht.

Für den erfolgreichen Kfz-Handel ist ein umfangreiches und sogar wachsendes Fahrzeugangebot ein entscheidender Erfolgsfaktor. Hierfür ist eine gute und flexible Einkaufsfinanzierung notwendig. Die Antragsstrecke ist dabei oft lang und lästig. Umso erfreulicher für die Händler, wenn diese so einfach wie möglich gestaltet werden kann.

Mit der neuen Antragsstrecke für Einkaufsfinanzierungen treibt Santander die Optimierung und Digitalisierung weiter voran. Mit ihr wird die Eingabe auf das Notwendigste reduziert, was für die Händler eine Verschlankung der Prozesse und eine deutliche Zeitersparnis bringt. Mögliche Fehler bei der Eingabe werden auf diesem Wege ebenfalls minimiert. Durch Eingabe der Fahrgestellnummern erfolgt die Identifikation des Fahrzeugs durch Zugriff auf die Produktionsdaten des Herstellers. Dies hat den Vorteil, dass eine detaillierte Mitbewertung aller werksseitigen Extras erfolgen kann. Dadurch wird in der Regel eine höhere Finanzierungssumme erreicht, wodurch sich wiederum mehr Liquidität für den Händler ergibt.

Maik Kynast, Bereichsleiter Vertrieb Mobilität: „Die neue Antragsstrecke ist ein weiterer wichtiger Meilenstein im Rahmen unserer Digitalisierungsoffensive. Gerade bei der komplexen Einkaufsfinanzierung bedeutet das für unsere Händlerpartner eine enorme Vereinfachung und Zeitersparnis bei gleichzeitiger Fehlerminimierung.“

www.santander.de

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Essen Motor Show vom 2. bis 10. Dezember

Licht aus, Spot an: Die Essen Motor Show sorgt vom 2. bis 10. Dezember zum 50. Mal für Hochstimmung bei Autofans und Tunern. Was 1968 als „Internationale Sport- und Rennwagenausstellung Essen“ begann, ist heute das konkurrenzlose PS-Festival unter den Automobilmessen.   Mehr als 500 Aussteller präsentieren in der Messe Essen ihre Neuheiten und Premieren. Kern der Essen Motor Show ist die Begeisterung für sportliche Fahrzeuge – unabhängig von der Antriebsform. Diesen Anspruch spiegelt das vielfältige Rahmenprogramm, wozu u.a. eine Sondershow anlässlich 50 Jahren Mercedes-AMG mit spektakulären Exponaten wie dem Mercedes 300 SEL 6.8 AMG aus dem Jahr 1971 und dem aktuellen Mercedes-AMG GT3 zählen.

Weitere Informationen: www.essen-motorshow.de

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Neuer Player: VW startet GW-Plattform HeyCar

Offen und vorläufig kostenlos für alle Händler, die bestimmte Qualitätsstandards erfüllen.

Unter dem Namen HeyCar ist am 26.11.2017 eine neue Online-Gebrauchtwagenplattform gestartet. Betreiber ist die Volkswagen Financial Services, die damit auch das Gebrauchtwagengeschäft für die VW-Finanztochter erschließen möchte. Allerdings sei man selbstständig vom VW-Konzern, so HeyCar-Chef Markus Kröger.

Die Börse soll markenübergreifend für alle Händler zur Verfügung stehen, sofern diese gewisse Qualitätsstandards erfüllen. Dafür will man jeden Händler persönlich besuchen, bzw. prüfen.

Derzeit finden sich bei Heycar ca. 50.000 Fahrzeuge. Man sei in der Aufbauphase. Daher seien bisher nur Angebote aus den Regionen Berlin, Hamburg und dem Ruhrgebiet zu finden.

Vorläufig ist die Börse kostenlos. Ab Mitte kommenden Jahres will man mit den Händlern ein Gebührenmodell erarbeiten. Es soll sich an der Zahl der realisierten Leads oder der Verkaufsabschlüsse orientieren. Auf Werbung und gekaufte Inserate will HeyCar völlig verzichten.

Das Ziel des Newcomers lautet, Plattform Nummer eins für höherwertige Gebrauchtwagen in Deutschland werden. Dazu will Heycar mit Händlern aller in Deutschland aktiven Automobilmarken zusammenarbeiten und garantiefähige Fahrzeuge bis zu einem Alter von acht Jahren und einer Laufleistung von 150.000 Kilometern vermitteln.

www.heycar.de

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Bild rechts: Marcel Manthey - Koordination BVfK-Digital

BVfK-Digital: Sicherheitstipps für WLAN-Netze

Vor gut 2 Wochen gab es eine weltweite Sicherheitswarnung bezüglich Angriffen in WLAN-Netzen. Daten könnten mitgelesen oder manipuliert werden, da es aufgrund eines Design-Fehlers des zugrunde liegenden IEEE-Standards 802.11, einem belgischen Forscher gelungen ist, eine Schwachstelle und somit auch Angriffsstelle des Verschlüsselungsstandards WPA2 (die bislang empfohlene Netzwerkverschlüsselung) zu identifizieren. Das könnten sich auch Kriminelle zu Nutze machen. Betroffen sind vor allem Linux und Android Geräte, aber auch Apple und Windows können im geringen Maße von der Schwachstelle namens "KRACK" betroffen sein. 

Um sich besser zu schützen habe ich ein paar grundlegende Sicherheitshinweise direkt beim BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) für Sie gefunden, die das ganze Sicherheitsthema besser nicht beschreiben könnten. 

Sicherheitstipps

• Schalten Sie die WLAN-Funktion nur ein, wenn Sie diese benötigen!
Auch beim Gebrauch im öffentlichen Raum gilt: Ein abgeschaltetes WLAN bietet keine Angriffsfläche.

• Rufen Sie vertrauliche Daten über ein fremdes WLAN-Netz am besten nicht ab.
Falls das unvermeidbar ist, tun Sie dies möglichst nur über eine 
SSL gesicherte Verbindung (z.B.: https) oder ein VPN (Virtual Private Network). Ein VPN bietet Ihnen eine verschlüsselte Verbindung für sämtliche übertragenen Daten in ein vertrauenswürdiges Netzwerk, sodass unberechtigte Dritte in einem nicht vertrauenswürdigen Netz, zum Beispiel einem öffentlichen WLAN, Ihre Daten nicht mitlesen können. Viele Arbeitgeber bieten ein VPN für die sichere Anbindung externer Mitarbeiter an. Für eine private Nutzung gibt es verschiedene Angebote von Internet-Providern und spezialisierte Dienstleister.

• Informieren Sie sich über das Sicherheitsniveau des Hotspots!
In den meisten Hotspots wird nicht verschlüsselt. Lesen Sie die Beschreibungen des Hotspot-Leistungsangebots oder fragen Sie – etwa in einem Café – einfach den Besitzer.

• Viele Hotspots haben eine fundamentale Schwachstelle:
Um dem Nutzer einen möglichst unproblematischen Netzzugang zu ermöglichen, erfolgt keine Verschlüsselung auf der Luftschnittstelle. Deswegen sind die Nutzer für die Vertraulichkeit der Datenübertragung immer selbst verantwortlich. Wenn Sie in einem öffentlichen Netzwerk Zugang zu Ihrem Firmen- oder Heimnetzwerk aufbauen möchten, führen Sie den Zugang über VPN (Virtual Private Network) aus.

• Deaktivieren Sie die Datei- und Verzeichnisfreigaben.
Je nach Konfiguration des Hotspots kann es möglich sein, dass Ihr Gerät im Netzwerk für andere sichtbar ist.

• Deaktivieren Sie nach Möglichkeit die automatische Anmeldung an bekannten Hotspots.
Den Namen seines WLANs kann ein Betreiber frei wählen. Daher ist es denkbar, dass Betrüger WLANs errichten, diese "Telekom" oder "Free Wifi" nennen, und dann darauf warten, dass sich Smartphones einbuchen. So können sie zum einen die Zugangsdaten abgreifen, die Ihr Gerät für WLANs mit dem entsprechenden Namen abgespeichert hat. Zum anderen könnten sie den gesamten Datenverkehr mitlesen. Da sich auch verschlüsselte Verbindungen vortäuschen lassen, sollten Sie in öffentlichen WLANs auch 
SSL-gesicherten Websites (https://...) ein gesundes Misstrauen entgegen bringen.

Quelle: BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Ihr Marcel Manthey 

Kontakt:  m.manthey@bvfk.de

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EuGH gegen die Praxis mancher Finanzbehörden 

 

Prüfungsentscheidungen dürfen nicht nachträglich revidiert werden!

In der ersten Reihe mussten Vertreter des BVfK Ende 2015 miterleben, wie ein BVfK-Händler sich nahezu ohnmächtig der willkürlich anmutenden Entscheidung der Finanzbehörde gegenübersah, die bei objektiver Betrachtung wohl eher skandalös ist:

Bereits abgeschlossene Prüfungen aus dem Jahr 2004-2006 wurden auf Anweisung der Oberfinanzdirektion wieder aufgerollt, da sich zwischenzeitlich Ansatzpunkte ergeben hatten, im zuvor als perfekt attestierten Buch- und Belegnachweis nach Fehlern zu suchen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte nämlich herausgefunden, dass im Feld 1 des CMR-Papiers unter „Sender“ nicht der Absender der Ware, sondern der Auftraggeber der Spedition zu stehen habe. U. a. aufgrund dieser reinen Formalie, die nichts mit dem tatsächlichen Ablauf der Nettowarenlieferungen zu tun hat, wollte man nun plötzlich über 360.000 € Steuern nachfordern.

Nunmehr gibt es jedoch einen Rettungsanker in solchen Fällen! Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 14.06.2017 entschieden, dass Finanzbehörden an einmal getroffene Prüfungsentscheidungen gebunden sind.

Ein hochpreisiges Neufahrzeug war von einer portugiesischen Händlerin an einen angolanischen Abnehmer nach Spanien verkauft worden. Die Verkäuferin behandelte die Lieferung als steuerfrei, weil der Abnehmer im Vorfeld u. a. eine Bescheinigung der spanischen Behörde über die Eintragung in das Ausländerregister und eine Kopie seines Reisepasses vorgelegt hatte. Zudem reichte er einen Nachweis für die vorübergehende Zulassung in Spanien nach. Die portugiesischen Behörden akzeptierten nach Prüfung der Unterlagen zunächst die Steuerfreiheit, um sie später wieder zu versagen, weil insbesondere wegen der nur temporären Zulassung in Spanien zu besorgen war, dass der Abnehmer den Erwerb in Spanien nicht versteuert habe.

Der EuGH räumt in diesen Fällen erfreulicherweise dem Bedürfnis des Lieferanten nach Rechtssicherheit den Vorrang vor dem Beitreibungsinteresse der Finanzbehörde ein. Einzig der Verdacht, dass im Bestimmungsland möglicherweise eine Steuerhinterziehung begangen worden ist, darf hier grundsätzlich nicht zu einer nachträglichen Versagung der Steuerbefreiung führen. Anders liegt es natürlich, wenn der Lieferant vom Umsatzsteuerbetrug des Abnehmers Kenntnis hatte oder aber hätte haben müssen.

BVfK-Händlern, bei denen die Finanzbehörde durch eine vorangegangene Prüfung berechtigte Erwartungen auf Steuerbefreiung geweckt hat, dann aber doch die Nachzahlung der Mehrwertsteuer fordert, sollte diese Entscheidung helfen. Revidierende Entscheidungen der Finanzbehörden, die offenbar regelmäßig von der Motivation getrieben sind, die massiven Steuerausfälle im grenzüberschreitenden Handel zumindest einzudämmen, müssen also nicht länger hingenommen werden. Dennoch bleibt zu hoffen, dass die Problematik der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen mit ihren teilweise existenzbedrohenden Folgen durch die geplante Einführung eines EU-weiten Mehrwertsteuersystems weiter an Bedeutung verliert.

(EuGH , Urt. v. 14.06.2017 – C-26/16)

Stefan Obert

BVfK-Rechtsabteilung

Detaillierte Informationen erhalten betroffene BVfK-Mitglieder direkt bei der    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Retro Classics Cologne 24. - 26.11.2017 KÖLN MESSE - Jetzt bequem online anmelden zum BVfK-Gemeinschaftsstand!

Ab sofort finden Sie im BVfK-Mitgliederbereich alle Informationen zum BVfK-Gemeinschaftsstand auf der Retro Classics Cologne 2017. Die Anmeldung sowie vergünstigte Karten können Sie jetzt ebenfalls ganz bequem Online bestellen.

Die Seite mit Infos und Anmeldung finden Sie im Mitgliederbereich unter Aktuelles oder folgen Sie diesem Link:

>>> Infos und Anmeldung zur RCC 2017  (Bitte erst einloggen!)

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Einladung 

Der BVfK-Vorstand lädt alle BVfK-Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des Bundesverbands freier Kfz-Händler am Samstag, 25. November 2017, um 17.00 Uhr

Hotel Clostermanns Hof in 53859 Niederkassel-Uckendorf ein.

Die vollständige Einladung incl. des derzeitigen Stands der Tagesordnung können Sie dem Dokument im Mitgliederbereich entnehmen, welches Sie über diesen Link erreichen:

>>> LINK zur vollständigen Einladung und Tagesordnung (Stand 25.10.2018)

>>> LINK mit Information zum Anlass der Mitgliederversammlung

>>> Link zur Anmeldung zur Mitgliederversammlung

>>> Link zur Anforderung des Vollmachtsvordrucks

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung findet ein gemeinsames Abendessen mit Vertretern der BVfK-Gremien und Ehrengästen statt. Hierzu ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.

>>> Link zur Anmeldung zum Abendessen (Kostenpauschale 60,- €)

Der BVfK-Vorstand:  Ansgar Klein   Wilfried Vasen   Jana Kraus

Information zur Mitgliederversammlung: Eine Reihe von BVfK-Mitgliedern hat eine bemerkenswerte Initiative gegründet, mit der sie den BVfK-Vorstand wie auch den BVfK-Qualitätsanspruch stärken und den BVfK dauerhaft zukunftsfähig machen wollen. Dieser Gruppe haben sich bereits knapp 90 BVfK-Kollegen angeschlossen, auf deren Initiative hin nun am 25. November eine erneute Mitgliederversammlung stattfinden wird, bei der die diesbezüglichen Beschlüsse und Wahlen nochmals präzisiert und bestätigt werden sollen.

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BVfK-Terminkalender:

24. - 26. November 2017 - BVfK auf der RETRO CLASSICS COLOGNE

25. November 2017 - BVfK-Mitgliederversammlung

Ende November - Hyundai-Meeting

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHRESKONGRESS / Rhein in Flammen

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